Unsere Leistungen im Überblick
Forst & Agrarservice
Landschaftspflege
Mulch/Mäharbeiten
Rodungen/Baufeldräumungen
Bagger/Erdarbeiten
Baumfällungen (Ganzjährig möglich siehe Info unten )
Brennholzverkauf
Transportarbeiten
Info zu Baumfällungen:
Wann darf Ihr Baum gefällt werden? Landläufig ist die Meinung sehr verbreitet, man darf in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht fällen. Das ist nur bedingt richtig. Wenn es in Ihrer Gemeinde keine Baumschutzverordnung gibt, gilt in BW folgender Zusatz im Gesetzestext:
"Dieses Verbot gilt nicht für Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen und auf gärtnerisch genutzten Grundflächen. Zu den gärtnerisch genutzten Grundflächen zählen vor allem Flächen des Erwerbsgartenbaus, private Zier- und Nutzgärten, Kleingartenanlagen, Rasensportanlagen oder öffentliche Gärten (Parks und Grünanlagen einschließlich Friedhöfe)."
(Quelle: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Baumfaellgenehmigung+beantragen-6001833-leistung-0)
Natürlich beachten wir alle Vorgaben des Natur- und Artenschutzes. So muss zunächst sichergestellt sein, dass Ihr Baum zur Zeitpunkt der Fällung nicht als Habitat für Vögel, Fledermäuse, Eichhörnchen oder andere Tiere dient. Wir stehen dazu in gutem Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde.
Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenfreies Angebot !
Egal in welchem Bereich, wir erledigen unsere Arbeiten professionell und nach Ihren Vorstellungen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Anfrage.